Seit den fünfziger Jahren werden Spanplatten als Ersatz
für Massivholzbretter verwendet. Anfänglich wurden sie vor allem furniert und im
Möbelbau eingesetzt. Mittlerweile ist die Spanplattenproduktion so vielseitig, daß man
schon viele konstruktive Elemente sowie Innenausbaumaterialien eines Hauses daraus
herstellen kann, z.B. Fußböden, Innenwandverkleidungen und Unterkonstruktionen. Im
Gegensatz zu Massivholz verziehen sich die Platten nicht. Heute gibt es wohl kaum noch ein
Haus, in dem nicht etliche Quadratmeter Spanplaten verarbeitet worden sind.
Das Grundmaterial für Spanplatten sind holzhaltige Faserstoffe.
Überwiegend handelt es sich um Industrieholz (Sägewerks- und Hobelreste), Altholz, Bau-
und Restholz sowie Schwach- und Durchforstungsholz. Da diese "Rohstoffe" nicht
immer herkunfts- und sortenrein getrennt werden, können auch mit Holzschutzmitteln
belastete Hölzer in die Produktion und anschließend in Häuser und Wohnräume gelangen.
Kritisch ist auch teilweise die Verwendung der Bindemittel, mit denen
die aufgearbeiteten Holzspäne zu Platten gepreßt werden. Sie können nicht nur die
Umwelt, sondern auch die menschliche Gesundheit schädigen. Es gibt
Bindemittel, die Formaldehyd enthalten und mit den Holzspänen keine
dauerhafte Verbindung eingehen. So kann Formaldehyd ununterbrochen aus den
Spanplatten ausgasen und die Raumluft belasten. Das Gas entweicht, solange die Spanplatte
existiert. Erst wenn die Platten selbst zerbröseln, besteht keine Gesundheitsgefahr mehr.
Formaldehyd kann also noch nach 10 bis 30 Jahren die Bewohner schädigen. Das Gas
entweicht vorwiegend an den Stellen, die nicht verklebt oder zusätzlich geschützt sind,
wie z.B. an Sägeschnitten oder aus Bohrlöchern. Unbedenkliche Bindemittel sind Magnesit,
Gips oder Zement.
Formaldehyd ist ein stechend riechendes Gas, das Schleimhäute und
Atemwege reizt und Augen- und Nasenschleimhautreizungen, Hustenreiz,
Kopfschmerzen und Unwohlsein hervorrufen kann. Längerfristig kann
Formaldehyd allergische Reaktionen auslösen oder allergische Reaktionen
gegenüber anderen Substanzen begünstigen. Formaldehyd wird nicht im Körper
angereichert. Die IARC (International Agency for Research on Cancer, IARC)
änderte im Juni 2004 die IARC-Einstufung von Formaldehyd in Gruppe 1
(„carcinogenic to humans“), jedoch wird von der "Ad-hoc-Arbeitsgruppe
Innenraum-Richtwerte" (2006) festgestellt, dass die Neueinstufung durch die
IARC keine Änderung des Richtwertes für Formaldehyd (sogenannter "Safe
Level") in der Innenraumluft von 0,1 ppm erforderlich macht.
Die Prüfverfahren für die Festlegung von Grenzwerten erfolgen unter
Normbedingungen und sind nicht mit den Bedingungen in einem Wohnraum zu vergleichen.
Allein schon durch die unterschiedlichen klimatischen Verhältnisse im Sommer und im
Winter sind die Innentemperaturen, und die Luftfeuchtigkeit und damit die Ausgasungsrate
von Formaldehyd sehr unterschiedlich.
Emissionsklassen:
Die Emissionsklassen sind eine Einteilung von
Preßspanplatten und anderen plattenförmigen Holzwerkstoffen nach ihrer Formaldehyd-
Ausgleichskonzentration in einer Prüfkammer. Die Emissionsklassen geben Auskunft über
die Höhe der Formaldehydausgasung. Die festgelegten Parameter des Prüfkammerverfahrens
(Luftwechselzahl 1/h, Raumbeladung 1 m² / m³) spiegeln aber nicht immer die in der
Praxis vorliegenden Bedingungen wieder. Durch den Einsatz von hochdichten Fenstern sind
Luftwechselraten bis hinunter zu 0,2 / h möglich. Auch die Raumbeladung ist, vor allem
bedingt durch den Einsatz von Holzfaser- und Spanplatten im Möbelbau, oft höher.
Die Einteilung erfolgt in drei Klassen:
- Emissionsklasse E1 : Formaldehyd-Ausgleichskonzentration unter 0,1 ppm
- Emissionsklasse E2 : Formaldehyd-Ausgleichskonzentration 0,1 - 1,0 ppm
- Emissionsklasse E3 : Formaldehyd-Ausgleichskonzentration über 1,0 ppm
Holzfaserprodukte mit der Bezeichnung E1 können in Einzelfällen auch
deutlich über dem Richtwert Formaldehyd emittieren. Dies ist insbesondere dann der Fall,
wenn Hersteller von Produkten für den Innenausbau gelieferte E1-Holzwerkstoffe
weiterverarbeiten (z.B. die Holzwerkstoffe für die Herstellung von Akustikpaneelen lochen
oder schlitzen).
Spanplatten mit der Bezeichnung F 0 sind formaldehydfrei, d.h.
es wurden keine Bindemittel auf der Basis von Formaldehydharzen eingesetzt. Üblich ist
dann die Verwendung von Polyurethan-Bindemitteln. Hier entsteht allerdings möglicherweise
ein Problem durch Isocyanate.
Formaldehydfrei mineralisch gebundene Spanplatten bestehen zu ca. 65
Gewichtsprozent aus Hobelspänen, 10 Prozent sind gebundenes Wasser und 25 Prozent
mineralische Bindemittel, Erhärtungsbeschleuniger und andere Zuschlagstoffe. Mineralisch
gebundene Spanplatten sind erheblich widerstandsfähiger gegen Pilzbefall, Feuer und
Feuchtigkeit als kunstharzgebundene.
Seit einiger Zeit wird auch der Holzbestandteil Lignin als Bindemittel
eingesetzt, was als umweltfreundliche Alternative zu begrüßen ist. Mit dem
Umweltzeichen (RAL - Umweltzeichen 38) können plattenförmige Holzwerkstoffe
gekennzeichnet werden, die eine Ausgleichs-konzentration von 0,05 ppm und darunter
erreichen.
Typenbezeichnungen:
- V - 20 : überwiegend Harnstoff-Formaldehyd-Harze (Aminoplaste)
- V - 100 : Phenol-, MDI- (Isocyanate), MDI-Melamin, MDI-Phenol-Formaldehyd-Harze
- V - 100 G : wie V 100, aber mit Fungizidzusatz
Holzwerkstoffe
Unter dem Sammelbegriff Holzwerkstoffe werden Produkte zusammengefaßt,
die durch Zusammensetzen von Holzfasern, Holzspänen oder Furnieren, meist unter der
Zugabe von Bindemitteln (Formaldehydharze, Polyurethanharze, Gips, Zement, Magnesit),
hergestellt werden. Sperrholz, Spanplatten und Holzfaserplatten zählen traditionell zu
den Holzwerkstoffen. In Abhängigkeit vom verwendeten Bindemittel haben Holzwerkstoffe
eine unterschiedliche gesundheitliche Relevanz (Stichworte: Formaldehyd, Isocyanate).
Emissionsarme Holzwerkstoffe
Die Jury Umweltzeichen hat 1992 ein Umweltzeichen beschlossen, mit dem
beschichtete und unbeschichtete Spanplatten, Tischlerplatten und Faserplatten
gekennzeichnet werden können. Die Anforderungen enthalten neben einem Grenzwert für
Formaldehyd (0,05 ppm) auch Anforderungen an MDI (Isocyanat) und Phenole, die nachweisbar
nicht emittieren dürfen, sofern entsprechende Bindemitel verwendet wurden. Darüber
hinaus dürfen den Holzwerkstoffplatten (inklusive Beschichtungen) keine Holzschutzmittel/
Biozide und keine halogenorganischen Verbindungen (z.B. Fluoride, Chloride, Bromide)
zugesetzt werden.
Formaldehydarme Holzwerkstoffe
Mit dem RAL-Umweltzeichen 38 sind Emissions- und damit auch
Formaldehydarme Produkte aus Holz/Holzwerkstoffe gekennzeichnet (gilt nur
für Produkte, die zu mehr als 50 % aus Holz bestehen). Die für die Herstellung der Produkte eingesetzten Holzwerkstoffe dürfen
im Rohzustand eine Ausgleichskonzentration von maximal 0,1 ppm Formaldehyd (entspricht der
Emissionsklasse E 1) nicht überschreiten. Bei den fertigen Produkten ist ein Grenzwert
von 0,05 ppm vorgegeben.
Quellen:
M.Fritsch: Handbuch gesundes Bauen und Wohnen, dtv 1996
G.Zwiener: Ökologisches Baustoff-Lexikon, C.F.Müller-Verlag 1994
www.bfr.bund.de: Vortrag Wolfgang Plehn: Was können emissionsarme Baustoffe
und Möbel leisten?
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