Unter Holzschutz versteht man alle Maßnahmen, die eine Wertminderung
oder Zerstörung von Holz oder Holzwerkstoffen verhindern bzw. verlangsamen.
Holzschutz wird unterteilt in chemischen und konstruktiven (baulichen)
Holzschutz. Um eine Belastung durch Holzschutzmittel -Wirkstoffe so gering wie möglich zu
halten, gilt: konstruktiver Holzschutz vor chemischem Holzschutz.
Der vorbeugende chemische Holzschutz für tragende und aussteifende
Holzbauteile wird durch die DIN 68800 geregelt. Dort werden den Holzbauteilen
Gefährdungsklassen zugeordnet, welche die Ansprüche an die Holzschutzmittel-Wirkstoffe
festlegen. Bei einer Zuordnung zur Gefährdungsklasse 0 ist ein chemischer Holzschutz
nicht erforderlich. Aber auch bei Zuordnung zu höheren Gefährdungsklassen ist ein
chemischer Holzschutz bei der Auswahl von resistentem Holz unnötig.
Beim Verbau in Innenräumen ist ein Befall durch Holzschädlinge
praktisch ausgeschlossen und die Verwendung von Holzschutzmitteln damit völlig
überflüssig.
Holzschutzmittel
Holzschutzmittel sind Produkte, die aufgrund ihrer Zusammensetzung
einen Befall von Holz durch holzzerstörende oder -verfärbende Pilze und Insekten
verhindern oder vorhandene Organismen abtöten, wobei sie anschließend für einen
anhaltenden Schutz gegen Neubefall sorgen können.
Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die auf Holzschädlinge tödlich wirken
sollen, sind meistens auch für den Menschen starke Gifte.
Holzschutzmittel werden unterteilt in wasserlösliche Holzschutzmittel
auf Salzbasis (die sogenannten C-, K-, A-, B-, F-Salze), Holzschutzmittel mit
wasseremulgierbaren Substanzen (AAC, Tridemorph, Kupfer-HDO), Mittel auf der Basis von
Steinkohleteerölen (Carbolineum) und lösemittelhaltige Holzschutzmittel.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) überprüft die
angebotenen Holzschutzmittel für den Holzschutz von tragenden und aussteifenden
Holzteilen gemäß DIN 68800, vergibt die Prüfprädikate und schreibt das
Einbringverfahren vor. Die Zulassung erfolgt nur dann, wenn der Nachweis erbracht wurde,
daß bei ordnungsgemäßer Anwendung die holzschützende Wirkung erzielt wird.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens führt außerdem das
Bundesgesundheitsamt (BGA) eine Bewertung des gesundheitlichen Risikos durch, und das
Umweltbundesamt (UBA) nimmt zur Umweltverträglichkeit Stellung. Gegen die zugelassenen
Mittel sollen, bei Verarbeitung durch Fachleute unter Berücksichtigung des
Arbeitsschutzes, keine gesundheit-lichen und ökotoxikologischen Bedenken bestehen.
Für die Mittel, die nicht durch die Prüfzeichenpflicht erfaßt sind,
also Mittel zum Schutz an statisch nicht beanspruchten Hölzern, bietet die
Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V. das RAL-Gütezeichen für Holzschutzmittel an.
Auch hier wird eine gesundheitliche Prüfung vom BGA und eine ökologische Prüfung durch
das UBA durchgeführt.
Da Holzschutzmittel grundsätzlich (außer für die oben erwähnten
bestimmten Anwen-dungen) nicht amtlich zugelassen werden müssen, ist der Markt sehr
unübersichtlich. Nach Expertenschätzungen verfügen lediglich ca. 10 % der Produkte des
chemischen Holz-schutzes über ein Prüfzeichen. Bei den verbleibenden 90 % sind
gesundheitsgefährdende Bestandteile in Form von Holzschutzmitteln/ Bioziden wie z.B.
Dichlofluanid oder Furme-cyclox möglich. Vor allem bei diesen, aber auch bei den
Produkten mit Prüfplakette, sollte die Deklaration der Inhaltsstoffe sorgfältig studiert
und notfalls eine Volldeklaration und ein Sicherheitsdatenblatt eingefordert werden.
Bestimmte Hersteller bieten Produkte auf der Basis der für den
Menschen vergleichsweise ungiftigen Borsalze und als wässrige Lösung mit pflanzlichen
und mineralischen Bestand-teilen an ('natürlliche' Holzschutzmittel).
Einbringverfahren: Fast alle vorbeugend wirksame wasserlösliche und
wasseremulgierbare Holzschutzmittel eignen sich zur Kesseldruckimprägnierung, Die
Zulassung für Streichen, Spritzen, Tauchen und die Trogtränkung ist abhängig von
Inhaltsstoffen, Anwendungsort und der späteren Verwendung.
Streichen und Spritzen: Einsatz vor allem im handwerklichen Bereich.
Zur Erzielung der erforderlichen Eindringtiefe der Wirkstoffe (2 - 6 mm) sind meistend
zwei Arbeitsgänge nötig. Spritzen und Sprühen ist außerhalb stationärer Anlagen
unzulässig. C-Salze dürfen auf diese Weise überhaupt nicht zur Anwendung gelangen.
Tauchen: Das Holz schwimmt auf dem Holzschutzmittel. Die erzielten
Eindringtiefen liegen in der gleichen Größenordnung wie beim Streichen. Für C-Salze ist
dieses Verfahren nicht mehr erlaubt.
Trogtränkung: Das Holz wird für Stunden im Holzschutzmittel
untergetaucht, was ein gleichmäßiges und tiefes Eindringen ermöglicht. Angewendet wird
die Trogtränkung vor allem bei Schutzsalzimprägnierungen (für C-Salze verboten).
Kesseldruckimprägnierung: Tränkung des Holzes durch Unter- oder
Überdruck. Die Eindringtiefe ist abhängig von der Holzart. Eine Perforation des Holzes
soll die Eindringtiefe erhöhen. Die Nachschaltung eines Schlußvakuums führt zu einer
besseren Fixierung des Holzschutzmittels im Holz und damit zu einer geringeren Freisetzung
der Wirkstoffe.
Wasserlösliche Holzschutzmittel:
B-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe auf der Basis
von Borverbindungen. B-Salze werden auch als alleiniger Holzschutzmittel-Wirkstoff
eingesetzt (Borsäure, Borax). B-Salze wirken insektizid und fungizid. B-Salze fixieren
nicht direkt mit der Holzfaser und sind daher sehr anfällig gegenüber Auswaschung.
Kesseldruckimprägniertes Holz verliert innerhalb 6 Monaten freier Bewitterung 35 % des
eingebrachten Wirkstoffes. Langfristig ist ein Verlust von 60 - 80 % anzunehmen.
Borverbindungen sind für den Menschen praktisch ungiftig, sollen jedoch nicht verwendet
werden für Holzbauteile, die in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen
können..
SF-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe auf der
Basis von Fluorsilikaten (Silikofluoride) (siehe auch CF-, CFA-, CFB-, HF-Salze). Die
SF-Salze setzen nach ca 4 Wochen 25 % der Wirkstoffmenge frei Die Verluste durch Ausgasung
sind geringer als bei HF-Salzen. In der Praxis zeigte sich eine langsame, aber stetige
Abgabe von Fluorwasserstoff. Nach 25 Jahren lag der Verlust bei 75 % der ursprünglich
eingebrachten Wirkstoffmenge. Nicht zur großflächigen Anwendung in Räumen, die zum
dauernden Aufenthalt von Menschen und Tieren sowie zum Lagern von Lebens- oder
Futtermitteln bestimmt sind, wenn die Holzbauteile zum Innenraum hin nicht durch
Bekleidungen abgedeckt werden. Nicht für Holzbauteile, die in direkten Kontakt mit
Lebens- oder Futtermitteln kommen können.
HF-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die
gebundenen Fluorwasserstoff enthalten (siehe auch CF-, CFA-, CFB, SF-Salze). HF-Salze sind
für großflächige Anwendungen in Aufenthaltsräumen oder Lagerräumen für Futter- und
Lebensmittel nicht geeignet. HF-Salze wirken insektizid und fungizid. Sie setzen nach ca.
4 Wochen 10 - 20 % Der gesamten Wirkstoffmenge frei. In der Praxis können einen Monat
nach Imprägnierung 50 - 70 % der Wirkstoffmenge durch Ausgasung verloren gegangen sein.
Dann erst schließt sich eine Phase der langsameren Freisetzung an. Im Endzustand, der
nach insgesamt etwa einem Jahr erreicht wird, liegt der Wirkstoffverlust bei ca. 75 %
(Tauchimpräg-nierung). Bei den HF- Salzen ist somit die Ausgasung von Fluorwasserstoff
sehr hoch.
C-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe auf der Basis
von Chromverbindungen. Es werden Chromate, Dichromate und Chromoxide verwendet.
Chromverbindungen sind z.T. sehr giftg, Chrom(VI)-Verbindungen sind gemäß MAK-Liste III
A2 im Tierversuch krebserzeugend. Zinkchromat ist gemäß MAK-Liste Kategorie 1 (früher:
III A1) beim Menschen eindeutig krebserzeugend.
CK-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die
Chromverbindungen (Dichromate, Chromate, Chromoxid) und Kupferverbindungen (Kupfersulfat)
enthalten. CK-Salze wirken insektizid, fungizid, und sind auch unter extremen Bedingungen
witterungs-beständig. Die Verluste durch Auswaschung sind sehr gering (0,1 %). Wie bei
allen C-Salzen ist die Toxizität der Chrom(VI)-Verbindungen zu beachten (s.o.). Nicht zur
großflächigen Anwendung in Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen und Tieren
sowie zum Lagern von Lebens- oder Futtermitteln bestimmt sind, wenn die Holzbauteile zum
Innenraum hin nicht durch Bekleidungen abgedeckt werden. Nicht für Holzbauteile, die in
direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können.
CKA-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die neben
den CK-Salzen zusätzlich Arsenverbindungen enthalten (Arsenpentoxid, Arsenate,
Arsensäure) CKA-Salze sind nur noch für Kesseldruckimprägnierung für Holz in der
Außenanwendung zugelassen. CKA-Salze wirken insektizid, fungizid, und sind
witterungsbeständig, auch bei ständigem Wasser- oder Erdkontakt. Die Verluste durch
Auswaschung betragen zwischen 5 % (Chrom-, Kupferverbindungen) und 20 %
(Arsenverbindungen). Nicht für Nassräume und nicht für Holzbauteile, die in direkten
Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können. Nicht für Holzbauteile, die
häufig in direkten Hautkontakt mit Mensch und Tier kommen können, es sei denn, die
Bauteile werden nach abgeschlossener Behandlung und Fixierung des Holzschutzmittels
gründlich abgewaschen.
CKB-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die neben
den CK-Salzen zusätzlich Borverbindungen enthalten (Borsäure, Borax). CKB-Salze wirken
insektizid, fungizid, und sind witterungsbeständig, auch bei ständigem Wasser- oder
Erdkontakt. Die Verluste durch Auswaschung betragen zwischen 7 % (Kupferverbindungen) und
90 % (Borverbindungen). Nicht für Holzbauteile, die in direkten Kontakt mit Lebens- oder
Futtermitteln kommen können. Nicht für Holzbauteile, die häufig in direkten Hautkontakt
mit Mensch und Tier kommen können, es sei denn, die Bauteile werden nach abgeschlossener
Behandlung und Fixierung des Holzschutzmittels gründlich abgewaschen.
CKF- und CKFZ-Salze sind
Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die neben den CK-Salzen zusätzlich Fluorverbindungen
enthalten (Kupferhexafluorosilikat, Fluoride, Zinkhexafluorosilikat). CKF- und CKFZ-Salze
wirken insektizid, fungizid, und sind witterungsbeständig, auch bei ständigem Wasser-
oder Erdkontakt. Zum Auswaschungsverhalten sind keine praxisnahen Werte bekannt. Als
Erwartungswerte können für Fluorverbindungen 60 %, für Kupfer- und Chromverbindungen je
5 % angenommen werden. Bei der Verwendung von Zinkhexafluorosilikat entsteht im wässrigen
Medium Zinkchromat. Dieses Chromat ist gemäß MAK-Liste Kategorie 1 (früher: III A1)
beim Menschen nach-gewiesenermaßen krebserzeugend, die sonstigen Chromate sind gemäß
MAK-Liste Kategorie 2 (früher: III A2) im Tierversuch krebserzeugend. Nicht zur
großflächigen Anwendung in Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen und Tieren
sowie zum Lagern von Lebens- oder Futtermitteln bestimmt sind, wenn die Holzbauteile zum
Innenraum hin nicht durch Bekleidungen abgedeckt werden. Nicht für Holzbauteile, die in
direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können. Nicht für Holzbauteile,
die häufig in direkten Hautkontakt mit Mensch und Tier kommen können, es sei denn, die
Bauteile werden nach abgeschlossener Behandlung und Fixierung des Holzschutzmittels
gründlich abgewaschen.
Quat-Präparate bestehen hauptsächlich aus quartären
Ammoniumverbindungen und sind für Hölzer mit geringer bis mittlerer
Auswaschbeanspruschung geeignet, jedoch nicht in Erdkontakt oder in ständigem Kontakt mit
Wasser.Nicht zur großflächigen Anwendung in Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von
Menschen und Tieren sowie zum Lagern von Lebens- oder Futtermitteln bestimmt sind, wenn
die Holzbauteile zum Innenraum hin nicht durch Bekleidungen abgedeckt werden. Nicht für
Holzbauteile, die in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können.
Wasseremulgierbare Holzschutzmittel:
Sie sind als Alternative zu den wasserlöslichen Holzschutzmitteln
gedacht.
In wasseremulgierbaren Holzschutzmitteln werden AAC, Tridemorph und
Kupfer-HDO gemeinsam oder allein verwendet.
AAC ist die Abkürzung für Alkylammonium Compounds
(Alkylammoniumverbindungen). Als wichtigster Vertreter gilt Benzalkoniumchlorid (BAC),
eine farblose Flüssigkeit mit schwachem Eigengeruch. Die Verwendung von AAC erfolgt in
Verbindung mit Tridemorph. Aber auch die alleinige Verwendung ist möglich. Die Verlust
durch Auswaschung liegen in der Größenordnung von 10 - 15%. Die chronische Toxizität
von AAC ist weitgehend unbekannt. AAC ist in die Wassergefährdungsklasse 3 (stark
wassergefährdend) eingestuft.
Kupfer-HDO ist ein Fungizid. Es wird durch
Komplexbildner wie Ethylendiamin oder Diethyltriamin wasserlöslich gemacht.
Tridemorph ist ebenfalls ein fungizider Wirkstoff, der
in Kombination mit AAC eingesetzt wird. Da es sich um ein neuartiges Produkt handelt, sind
praxisrelevante Daten zum Wirk-stoffverlust nicht verfügbar. Erste Erkenntnisse zeigen,
daß Tridemorph in der vorliegenden Salzform (Tridemorphfluoroborat) nur wenig
ausgewaschen wird, dafür aber eine hohe Ausgasungsneigung hat.
Steinkohleteeröle:
Aus der Destillation des bei der Steinkohleverkokung zurückbleibenden
Steinkohleteeres gewinnt man unter anderem die Fraktion der Teeröle. Aus den Teerölen
Naphthalinöl, Waschöl und Anthracenöl I und II wird Carbolineum hergestellt.
Carbolineum ist ein öliges,
braunrotes, teerig riechendes Gemisch aus Steinkohleteer-bestandteilen.
Carbolineum wirkt insektizid, fungizid und ist auch bei extremer
Beanspruchung witterungsbeständig. Gemäß Chemikalienverordnung vom 1.11.1993
ist der Einsatz von teerölhaltigen Zubereitungen stark eingeschränkt.
Carbolineum wurde insbesondere aufgrund des Gehalts an Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) als beim Menschen
eindeutig krebserzeugender Stoff eingestuft (MAK-Liste Kategorie 1 (früher: III A1).
Carbolineum ist stark hautreizend, die Dämpfe reizen die Atemwege. Die
Freisetzung von Inhaltsstoffen aus imprägniertem Holz findet gleichzeitig durch
Ausgasung, Auswaschung und Ausschwitzen statt.
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel:
Die lösemittelhaltigen Holzschutzmittel lassen sich je nach
Bindemittelgehalt in Imprägnierungen, Imprägnierlasuren, Holzschutzlasuren und
Holzschutzfarben unterteilen. Die Übergänge dabei sind fließend und nicht als
Abgrenzungen zu verstehen.
Lösemittel ist hauptsächlich Testbenzin. Als biozide Wirkstoffe
dienen organische Fungizide und Insektizide. Gebräuchliche Bindemittel sind Kunstharze.
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel werden für den vorbeugenden
chemischen Holzschutz eingesetzt. Eine Verwendung von biozidhaltigen Imprägnier- und
Lacklasuren für den Holz-schutz in Innenräumen ist völlig überflüssig und kann zu
schweren Gesundheitsschäden führen.
Der größte Anteil der bis gegen Ende des 20. Jh.
verwendeten Holzschutzmittel-Wirkstoffe waren chlorierte
Kohlenwasserstoffe (z.B. Pentachlorphenol (PCP), Lindan). Sie werden vor allem im Körperfett gespeichert. Da sie im
Körper auch in andere Verbindungen umgewandelt werden, können sie über viele Jahre
gespeichert werden, ohne sich abzubauen. Bei Holzschutzmittelgeschädigten, die über
viele Jahre in belasteten Wohnungen oder Häusern lebten, traten teilweise noch nach 20
bis 30 Jahren organische Spätschäden auf.
Konstruktiver Holzschutz
Konstruktiver Holzschutz beugt einer Feuchtebildung vor und verhindert
so die Anfälligkeit für Fäulnis, Bläue und Insektenbefall. Konstruktiver Holzschutz
kann vor allem im Außen-bereich, aber auch in Innenräumen verwirklicht werden.
Außenbereich:
- Das Holz darf nicht in direkter Berührung mit dem Erdreich verbaut werden.
- Holzverkleidungen sollten mindestens einen Abstand von 20 cm zum Erdboden haben.
- Holzstützen für Balkone oder Wintergärten sind auf Stahlschuhen zu befestigen, so
daß ein Bodenabstand, auch als Spritzwasserschutz, von 20 bis 30 cm eingehalten wird.
- Überdachungen, Vordächer und große Dachüberstände sind der beste konstruktive
Holzschutz für Holzfassaden, Holzfenster und Holzkonstruktionen gegen Schlagregen.
- Außenholzabdeckungen sollten allseitig mindestens einen vier Zentimeter breiten
Überstand haben und mit Tropfrillen an den Unterseiten ausgebildet sein.
- Holzabdeckungen sollten niemals gerade, sondern immer mit ausreichendem Gefälle
angebracht sein, so daß Regen- oder Tropfwasser leicht und schnell nach außen abfließen
kann.
Innenbereich:
- Kein frisches und damit "feuchtes" Holz verwenden. Die Holzfeuchte der Balken
für Dachstühle und Holzstützen sollte nicht mehr als 18 % betragen. Für Möbel,
Holzböden, Wandverkleidungen und Decken sollte man kein Holz verwenden, das einen
höheren Feuchtegehalt als 12 % aufweist.
- Holz für den Innenausbau muß vollständig entrindet werden.
- Die Bäume, aus denen tragende Dachkonstruktionen, Sparren, Pfetten oder Stützen
hergestellt werden, müssen für einen wirkungsvollen Holzschutz in der Winterzeit und in
einer Frostperiode geschlagen werden.
- Für wichtige konstruktive Tragbalken oder Stützen sollte man Kernholz verwenden.
- Dachböden sollten an sämtlichen Öffnungen, Fenstern und Luken mit Fliegengittern
versehen werden, so daß das Eindringen von Flugkäfern verhindert wird.
- Holz sollte regelmäßig auf einen möglichen Schädlingsbefall kontrolliert werden,
besonders in dunklen Bereichen und Ecken, die wenig belüftet sind.
Quellen:
M.Fritsch: Handbuch gesundes Bauen und Wohnen, dtv 1996
G.Zwiener: Ökologisches Baustoff-Lexikon, C.F.Müller-Verlag 1994
DIBT Holzschutzmittelverzeichnis 1999
Weitere Informationen:
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