Schadstoffberatung Tübingen

Holzschutz

Unter Holzschutz versteht man alle Maßnahmen, die eine Wertminderung oder Zerstörung von Holz oder Holzwerkstoffen verhindern bzw. verlangsamen.

Holzschutz wird unterteilt in chemischen und konstruktiven (baulichen) Holzschutz. Um eine Belastung durch Holzschutzmittel -Wirkstoffe so gering wie möglich zu halten, gilt: konstruktiver Holzschutz vor chemischem Holzschutz.

Der vorbeugende chemische Holzschutz für tragende und aussteifende Holzbauteile wird durch die DIN 68800 geregelt. Dort werden den Holzbauteilen Gefährdungsklassen zugeordnet, welche die Ansprüche an die Holzschutzmittel-Wirkstoffe festlegen. Bei einer Zuordnung zur Gefährdungsklasse 0 ist ein chemischer Holzschutz nicht erforderlich. Aber auch bei Zuordnung zu höheren Gefährdungsklassen ist ein chemischer Holzschutz bei der Auswahl von resistentem Holz unnötig.

Beim Verbau in Innenräumen ist ein Befall durch Holzschädlinge praktisch ausgeschlossen und die Verwendung von Holzschutzmitteln damit völlig überflüssig.


Holzschutzmittel

Holzschutzmittel sind Produkte, die aufgrund ihrer Zusammensetzung einen Befall von Holz durch holzzerstörende oder -verfärbende Pilze und Insekten verhindern oder vorhandene Organismen abtöten, wobei sie anschließend für einen anhaltenden Schutz gegen Neubefall sorgen können.

Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die auf Holzschädlinge tödlich wirken sollen, sind meistens auch für den Menschen starke Gifte.

Holzschutzmittel werden unterteilt in wasserlösliche Holzschutzmittel auf Salzbasis (die sogenannten C-, K-, A-, B-, F-Salze), Holzschutzmittel mit wasseremulgierbaren Substanzen (AAC, Tridemorph, Kupfer-HDO), Mittel auf der Basis von Steinkohleteerölen (Carbolineum) und lösemittelhaltige Holzschutzmittel.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) überprüft die angebotenen Holzschutzmittel für den Holzschutz von tragenden und aussteifenden Holzteilen gemäß DIN 68800, vergibt die Prüfprädikate und schreibt das Einbringverfahren vor. Die Zulassung erfolgt nur dann, wenn der Nachweis erbracht wurde, daß bei ordnungsgemäßer Anwendung die holzschützende Wirkung erzielt wird.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens führt außerdem das Bundesgesundheitsamt (BGA) eine Bewertung des gesundheitlichen Risikos durch, und das Umweltbundesamt (UBA) nimmt zur Umweltverträglichkeit Stellung. Gegen die zugelassenen Mittel sollen, bei Verarbeitung durch Fachleute unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes, keine gesundheit-lichen und ökotoxikologischen Bedenken bestehen.

Für die Mittel, die nicht durch die Prüfzeichenpflicht erfaßt sind, also Mittel zum Schutz an statisch nicht beanspruchten Hölzern, bietet die Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V. das RAL-Gütezeichen für Holzschutzmittel an. Auch hier wird eine gesundheitliche Prüfung vom BGA und eine ökologische Prüfung durch das UBA durchgeführt.

Da Holzschutzmittel grundsätzlich (außer für die oben erwähnten bestimmten Anwen-dungen) nicht amtlich zugelassen werden müssen, ist der Markt sehr unübersichtlich. Nach Expertenschätzungen verfügen lediglich ca. 10 % der Produkte des chemischen Holz-schutzes über ein Prüfzeichen. Bei den verbleibenden 90 % sind gesundheitsgefährdende Bestandteile in Form von Holzschutzmitteln/ Bioziden wie z.B. Dichlofluanid oder Furme-cyclox möglich. Vor allem bei diesen, aber auch bei den Produkten mit Prüfplakette, sollte die Deklaration der Inhaltsstoffe sorgfältig studiert und notfalls eine Volldeklaration und ein Sicherheitsdatenblatt eingefordert werden.

Bestimmte Hersteller bieten Produkte auf der Basis der für den Menschen vergleichsweise ungiftigen Borsalze und als wässrige Lösung mit pflanzlichen und mineralischen Bestand-teilen an ('natürlliche' Holzschutzmittel).

Einbringverfahren: Fast alle vorbeugend wirksame wasserlösliche und wasseremulgierbare Holzschutzmittel eignen sich zur Kesseldruckimprägnierung, Die Zulassung für Streichen, Spritzen, Tauchen und die Trogtränkung  ist abhängig von Inhaltsstoffen, Anwendungsort und der späteren Verwendung.

  • Streichen und Spritzen: Einsatz vor allem im handwerklichen Bereich. Zur Erzielung der erforderlichen Eindringtiefe der Wirkstoffe (2 - 6 mm) sind meistend zwei Arbeitsgänge nötig. Spritzen und Sprühen ist außerhalb stationärer Anlagen unzulässig. C-Salze dürfen auf diese Weise überhaupt nicht zur Anwendung gelangen.

  • Tauchen: Das Holz schwimmt auf dem Holzschutzmittel. Die erzielten Eindringtiefen liegen in der gleichen Größenordnung wie beim Streichen. Für C-Salze ist dieses Verfahren nicht mehr erlaubt.

  • Trogtränkung: Das Holz wird für Stunden im Holzschutzmittel untergetaucht, was ein gleichmäßiges und tiefes Eindringen ermöglicht. Angewendet wird die Trogtränkung vor allem bei Schutzsalzimprägnierungen (für C-Salze verboten).

  • Kesseldruckimprägnierung: Tränkung des Holzes durch Unter- oder Überdruck. Die Eindringtiefe ist abhängig von der Holzart. Eine Perforation des Holzes soll die Eindringtiefe erhöhen. Die Nachschaltung eines Schlußvakuums führt zu einer besseren Fixierung des Holzschutzmittels im Holz und damit zu einer geringeren Freisetzung der Wirkstoffe.


Wasserlösliche Holzschutzmittel:

B-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe auf der Basis von Borverbindungen. B-Salze werden auch als alleiniger Holzschutzmittel-Wirkstoff eingesetzt (Borsäure, Borax). B-Salze wirken insektizid und fungizid. B-Salze fixieren nicht direkt mit der Holzfaser und sind daher sehr anfällig gegenüber Auswaschung. Kesseldruckimprägniertes Holz verliert innerhalb 6 Monaten freier Bewitterung 35 % des eingebrachten Wirkstoffes. Langfristig ist ein Verlust von 60 - 80 % anzunehmen. Borverbindungen sind für den Menschen praktisch ungiftig, sollen jedoch nicht verwendet werden für Holzbauteile, die in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können..

SF-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe auf der Basis von Fluorsilikaten (Silikofluoride) (siehe auch CF-, CFA-, CFB-, HF-Salze). Die SF-Salze setzen nach ca 4 Wochen 25 % der Wirkstoffmenge frei Die Verluste durch Ausgasung sind geringer als bei HF-Salzen. In der Praxis zeigte sich eine langsame, aber stetige Abgabe von Fluorwasserstoff. Nach 25 Jahren lag der Verlust bei 75 % der ursprünglich eingebrachten Wirkstoffmenge. Nicht zur großflächigen Anwendung in Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen und Tieren sowie zum Lagern von Lebens- oder Futtermitteln bestimmt sind, wenn die Holzbauteile zum Innenraum hin nicht durch Bekleidungen abgedeckt werden. Nicht für Holzbauteile, die in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können.

HF-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die gebundenen Fluorwasserstoff enthalten (siehe auch CF-, CFA-, CFB, SF-Salze). HF-Salze sind für großflächige Anwendungen in Aufenthaltsräumen oder Lagerräumen für Futter- und Lebensmittel nicht geeignet. HF-Salze wirken insektizid und fungizid. Sie setzen nach ca. 4 Wochen 10 - 20 % Der gesamten Wirkstoffmenge frei. In der Praxis können einen Monat nach Imprägnierung 50 - 70 % der Wirkstoffmenge durch Ausgasung verloren gegangen sein. Dann erst schließt sich eine Phase der langsameren Freisetzung an. Im Endzustand, der nach insgesamt etwa einem Jahr erreicht wird, liegt der Wirkstoffverlust bei ca. 75 % (Tauchimpräg-nierung). Bei den HF- Salzen ist somit die Ausgasung von Fluorwasserstoff sehr hoch.

C-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe auf der Basis von Chromverbindungen. Es werden Chromate, Dichromate und Chromoxide verwendet. Chromverbindungen sind z.T. sehr giftg, Chrom(VI)-Verbindungen sind gemäß MAK-Liste III A2 im Tierversuch krebserzeugend. Zinkchromat ist gemäß MAK-Liste Kategorie 1 (früher: III A1) beim Menschen eindeutig krebserzeugend.

CK-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die Chromverbindungen (Dichromate, Chromate, Chromoxid) und Kupferverbindungen (Kupfersulfat) enthalten. CK-Salze wirken insektizid, fungizid, und sind auch unter extremen Bedingungen witterungs-beständig. Die Verluste durch Auswaschung sind sehr gering (0,1 %). Wie bei allen C-Salzen ist die Toxizität der Chrom(VI)-Verbindungen zu beachten (s.o.). Nicht zur großflächigen Anwendung in Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen und Tieren sowie zum Lagern von Lebens- oder Futtermitteln bestimmt sind, wenn die Holzbauteile zum Innenraum hin nicht durch Bekleidungen abgedeckt werden. Nicht für Holzbauteile, die in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können.

CKA-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die neben den CK-Salzen zusätzlich Arsenverbindungen enthalten (Arsenpentoxid, Arsenate, Arsensäure) CKA-Salze sind nur noch für Kesseldruckimprägnierung für Holz in der Außenanwendung zugelassen. CKA-Salze wirken insektizid, fungizid, und sind witterungsbeständig, auch bei ständigem Wasser- oder Erdkontakt. Die Verluste durch Auswaschung betragen zwischen 5 % (Chrom-, Kupferverbindungen) und 20 % (Arsenverbindungen). Nicht für Nassräume und nicht für Holzbauteile, die in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können. Nicht für Holzbauteile, die häufig in direkten Hautkontakt mit Mensch und Tier kommen können, es sei denn, die Bauteile werden nach abgeschlossener Behandlung und Fixierung des Holzschutzmittels gründlich abgewaschen.

CKB-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die neben den CK-Salzen zusätzlich Borverbindungen enthalten (Borsäure, Borax). CKB-Salze wirken insektizid, fungizid, und sind witterungsbeständig, auch bei ständigem Wasser- oder Erdkontakt. Die Verluste durch Auswaschung betragen zwischen 7 % (Kupferverbindungen) und 90 % (Borverbindungen). Nicht für Holzbauteile, die in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können. Nicht für Holzbauteile, die häufig in direkten Hautkontakt mit Mensch und Tier kommen können, es sei denn, die Bauteile werden nach abgeschlossener Behandlung und Fixierung des Holzschutzmittels gründlich abgewaschen.

CKF- und CKFZ-Salze sind Holzschutzmittel-Wirkstoffe, die neben den CK-Salzen zusätzlich Fluorverbindungen enthalten (Kupferhexafluorosilikat, Fluoride, Zinkhexafluorosilikat). CKF- und CKFZ-Salze wirken insektizid, fungizid, und sind witterungsbeständig, auch bei ständigem Wasser- oder Erdkontakt. Zum Auswaschungsverhalten sind keine praxisnahen Werte bekannt. Als Erwartungswerte können für Fluorverbindungen 60 %, für Kupfer- und Chromverbindungen je 5 % angenommen werden. Bei der Verwendung von Zinkhexafluorosilikat entsteht im wässrigen Medium Zinkchromat. Dieses Chromat ist gemäß MAK-Liste Kategorie 1 (früher: III A1) beim Menschen nach-gewiesenermaßen krebserzeugend, die sonstigen Chromate sind gemäß MAK-Liste Kategorie 2 (früher: III A2) im Tierversuch krebserzeugend. Nicht zur großflächigen Anwendung in Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen und Tieren sowie zum Lagern von Lebens- oder Futtermitteln bestimmt sind, wenn die Holzbauteile zum Innenraum hin nicht durch Bekleidungen abgedeckt werden. Nicht für Holzbauteile, die in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können. Nicht für Holzbauteile, die häufig in direkten Hautkontakt mit Mensch und Tier kommen können, es sei denn, die Bauteile werden nach abgeschlossener Behandlung und Fixierung des Holzschutzmittels gründlich abgewaschen.

Quat-Präparate bestehen hauptsächlich aus quartären Ammoniumverbindungen und sind für Hölzer mit geringer bis mittlerer Auswaschbeanspruschung geeignet, jedoch nicht in Erdkontakt oder in ständigem Kontakt mit Wasser.Nicht zur großflächigen Anwendung in Räumen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen und Tieren sowie zum Lagern von Lebens- oder Futtermitteln bestimmt sind, wenn die Holzbauteile zum Innenraum hin nicht durch Bekleidungen abgedeckt werden. Nicht für Holzbauteile, die in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können.

 

Wasseremulgierbare Holzschutzmittel:

Sie sind als Alternative zu den wasserlöslichen Holzschutzmitteln gedacht.

In wasseremulgierbaren Holzschutzmitteln werden AAC, Tridemorph und Kupfer-HDO gemeinsam oder allein verwendet.

AAC ist die Abkürzung für Alkylammonium Compounds (Alkylammoniumverbindungen). Als wichtigster Vertreter gilt Benzalkoniumchlorid (BAC), eine farblose Flüssigkeit mit schwachem Eigengeruch. Die Verwendung von AAC erfolgt in Verbindung mit Tridemorph. Aber auch die alleinige Verwendung ist möglich. Die Verlust durch Auswaschung liegen in der Größenordnung von 10 - 15%. Die chronische Toxizität von AAC ist weitgehend unbekannt. AAC ist in die Wassergefährdungsklasse 3 (stark wassergefährdend) eingestuft.

Kupfer-HDO ist ein Fungizid. Es wird durch Komplexbildner wie Ethylendiamin oder Diethyltriamin wasserlöslich gemacht.

Tridemorph ist ebenfalls ein fungizider Wirkstoff, der in Kombination mit AAC eingesetzt wird. Da es sich um ein neuartiges Produkt handelt, sind praxisrelevante Daten zum Wirk-stoffverlust nicht verfügbar. Erste Erkenntnisse zeigen, daß Tridemorph in der vorliegenden Salzform (Tridemorphfluoroborat) nur wenig ausgewaschen wird, dafür aber eine hohe Ausgasungsneigung hat.


Steinkohleteeröle:

Aus der Destillation des bei der Steinkohleverkokung zurückbleibenden Steinkohleteeres gewinnt man unter anderem die Fraktion der Teeröle. Aus den Teerölen Naphthalinöl, Waschöl und Anthracenöl I und II wird Carbolineum hergestellt.

Carbolineum ist ein öliges, braunrotes, teerig riechendes Gemisch aus Steinkohleteer-bestandteilen. Carbolineum wirkt insektizid, fungizid und ist auch bei extremer Beanspruchung witterungsbeständig. Gemäß Chemikalienverordnung vom 1.11.1993 ist der Einsatz von teerölhaltigen Zubereitungen stark eingeschränkt.

Carbolineum wurde insbesondere aufgrund des Gehalts an Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) als beim Menschen eindeutig krebserzeugender Stoff eingestuft (MAK-Liste Kategorie 1 (früher: III A1).

Carbolineum ist stark hautreizend, die Dämpfe reizen die Atemwege. Die Freisetzung von Inhaltsstoffen aus imprägniertem Holz findet gleichzeitig durch Ausgasung, Auswaschung und Ausschwitzen statt.

 

Lösemittelhaltige Holzschutzmittel:

Die lösemittelhaltigen Holzschutzmittel lassen sich je nach Bindemittelgehalt in Imprägnierungen, Imprägnierlasuren, Holzschutzlasuren und Holzschutzfarben unterteilen. Die Übergänge dabei sind fließend und nicht als Abgrenzungen zu verstehen.

Lösemittel ist hauptsächlich Testbenzin. Als biozide Wirkstoffe dienen organische Fungizide und Insektizide. Gebräuchliche Bindemittel sind Kunstharze.

Lösemittelhaltige Holzschutzmittel werden für den vorbeugenden chemischen Holzschutz eingesetzt. Eine Verwendung von biozidhaltigen Imprägnier- und Lacklasuren für den Holz-schutz in Innenräumen ist völlig überflüssig und kann zu schweren Gesundheitsschäden führen.

Der größte Anteil der bis gegen Ende des 20. Jh. verwendeten Holzschutzmittel-Wirkstoffe waren chlorierte Kohlenwasserstoffe (z.B. Pentachlorphenol (PCP), Lindan). Sie werden vor allem im Körperfett gespeichert. Da sie im Körper auch in andere Verbindungen umgewandelt werden, können sie über viele Jahre gespeichert werden, ohne sich abzubauen. Bei Holzschutzmittelgeschädigten, die über viele Jahre in belasteten Wohnungen oder Häusern lebten, traten teilweise noch nach 20 bis 30 Jahren organische Spätschäden auf.

 

Konstruktiver Holzschutz

Konstruktiver Holzschutz beugt einer Feuchtebildung vor und verhindert so die Anfälligkeit für Fäulnis, Bläue und Insektenbefall. Konstruktiver Holzschutz kann vor allem im Außen-bereich, aber auch in Innenräumen verwirklicht werden.

Außenbereich:

  • Das Holz darf nicht in direkter Berührung mit dem Erdreich verbaut werden.
  • Holzverkleidungen sollten mindestens einen Abstand von 20 cm zum Erdboden haben.
  • Holzstützen für Balkone oder Wintergärten sind auf Stahlschuhen zu befestigen, so daß ein Bodenabstand, auch als Spritzwasserschutz, von 20 bis 30 cm eingehalten wird.
  • Überdachungen, Vordächer und große Dachüberstände sind der beste konstruktive Holzschutz für Holzfassaden, Holzfenster und Holzkonstruktionen gegen Schlagregen.
  • Außenholzabdeckungen sollten allseitig mindestens einen vier Zentimeter breiten Überstand haben und mit Tropfrillen an den Unterseiten ausgebildet sein.
  • Holzabdeckungen sollten niemals gerade, sondern immer mit ausreichendem Gefälle angebracht sein, so daß Regen- oder Tropfwasser leicht und schnell nach außen abfließen kann.

Innenbereich:

  • Kein frisches und damit "feuchtes" Holz verwenden. Die Holzfeuchte der Balken für Dachstühle und Holzstützen sollte nicht mehr als 18 % betragen. Für Möbel, Holzböden, Wandverkleidungen und Decken sollte man kein Holz verwenden, das einen höheren Feuchtegehalt als 12 % aufweist.
  • Holz für den Innenausbau muß vollständig entrindet werden.
  • Die Bäume, aus denen tragende Dachkonstruktionen, Sparren, Pfetten oder Stützen hergestellt werden, müssen für einen wirkungsvollen Holzschutz in der Winterzeit und in einer Frostperiode geschlagen werden.
  • Für wichtige konstruktive Tragbalken oder Stützen sollte man Kernholz verwenden.
  • Dachböden sollten an sämtlichen Öffnungen, Fenstern und Luken mit Fliegengittern versehen werden, so daß das Eindringen von Flugkäfern verhindert wird.
  • Holz sollte regelmäßig auf einen möglichen Schädlingsbefall kontrolliert werden, besonders in dunklen Bereichen und Ecken, die wenig belüftet sind.

Quellen:
M.Fritsch: Handbuch gesundes Bauen und Wohnen, dtv 1996
G.Zwiener: Ökologisches Baustoff-Lexikon, C.F.Müller-Verlag 1994
DIBT Holzschutzmittelverzeichnis 1999

 

Weitere Informationen:

 

 

© Schadstoffberatung Tübingen   Dezember 2015