Schadstoffberatung Tübingen

Chlorparaffine

Chlorparaffine enthalten Kohlenstoffketten (Paraffine) unterschiedlicher Länge, an denen Wasserstoff durch Chlor ersetzt wurde. Chlorparaffine sind je nach Kettenlänge und Chlorgehalt farblose oder gelbliche, leichtbewegliche bis hochviskose Flüssigkeiten oder glasig erstarrte bis wachsartige Feststoffe. Sie sind chemikalien- und lichtbeständig, temperaturbeständig bis ca. 200 °C, vergleichsweise wenig flüchtig und schwer entflammbar.

Anzutreffen sind Chlorparaffine als Weichmacher hauptsächlich in Kunststoffen und Beschichtungen, als Bindemittel in Lacken, als Additiv in Fugendichtmassen, in der Metallverarbeitung, in Fettungsmitteln für Leder- und Pelzwaren und als Flammschutz in Kunststoffen, Gummi, Papier und Textilien.

Teilweise nehmen sie den Platz der Polychlorierten Biphenyle (PCB) ein, die wegen ihrer Giftigkeit inzwischen verboten sind. Der Ersatz macht aber keinen Sinn, weil Chlorparaffine ähnlich gefährlich sind:

Im Brandfall entstehen Salzsäure sowie polychlorierte Furane (bezgl. Vorkommen, Giftigkeit und Bedeutung den polychlorierten Dioxinen nahestehend). Chlorparaffine sind in die Wassergefährdungsklasse 3 eingestuft (stark wassergefährdend). Chlorparaffinhaltige Abfälle müssen als Sondermüll entsorgt werden.

Chlorparaffine sind wie die anderen chlorierten Kohlenwasserstoffe sehr langlebig (in Standardtests biologisch nicht abbaubar) und fettlöslich. Sie reichern sich im Fettgewebe, in der Niere und in der Leber an.

Die akute Toxizität von Chlorparaffine ist gering. Die chronische Toxizität nimmt mit fallender Kohlenstoff-Kettenlänge zu. Kurzkettige CP sind zudem von der IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) in die Gruppe 2B, als mögliches Karzinogen für Menschen, eingeteilt worden

Über das Vorkommen von Chlorparaffine in der Raumluft (Ausgasung aus Dichtmassen, PVC-Bodenbelägen u.ä.) liegen keine Daten vor. Bei Verwendung von Produkten mit niederchlorierten Chlorparaffinen geringer bis mittlerer Kettenlängen ist allerdings mit einer relevanten Ausgasung zu rechnen.

Die Verwendung kurzkettiger CP in der metallverarbeitenden Industrie und in der Lederverarbeitung und Zurichtung wurde in der EU 2002 verboten.

 

© Schadstoffberatung Tübingen   Dezember 2015