Chlorparaffine enthalten Kohlenstoffketten (Paraffine)
unterschiedlicher Länge, an denen Wasserstoff durch Chlor ersetzt wurde. Chlorparaffine
sind je nach Kettenlänge und Chlorgehalt farblose oder gelbliche, leichtbewegliche bis
hochviskose Flüssigkeiten oder glasig erstarrte bis wachsartige Feststoffe. Sie sind
chemikalien- und lichtbeständig, temperaturbeständig bis ca. 200 °C, vergleichsweise
wenig flüchtig und schwer entflammbar.
Anzutreffen sind Chlorparaffine als Weichmacher hauptsächlich in
Kunststoffen und Beschichtungen, als Bindemittel in Lacken, als Additiv in
Fugendichtmassen, in der Metallverarbeitung, in Fettungsmitteln für Leder-
und Pelzwaren und als Flammschutz in Kunststoffen, Gummi, Papier und
Textilien.
Teilweise nehmen sie den Platz der Polychlorierten Biphenyle (PCB) ein, die wegen ihrer
Giftigkeit inzwischen verboten sind. Der Ersatz macht aber keinen Sinn, weil
Chlorparaffine ähnlich gefährlich sind:
Im Brandfall entstehen Salzsäure sowie polychlorierte Furane (bezgl. Vorkommen,
Giftigkeit und Bedeutung den polychlorierten Dioxinen nahestehend). Chlorparaffine sind in
die Wassergefährdungsklasse 3 eingestuft (stark wassergefährdend). Chlorparaffinhaltige
Abfälle müssen als Sondermüll entsorgt werden.
Chlorparaffine sind wie die anderen chlorierten Kohlenwasserstoffe sehr langlebig (in
Standardtests biologisch nicht abbaubar) und fettlöslich. Sie reichern sich im
Fettgewebe, in der Niere und in der Leber an.
Die akute Toxizität von Chlorparaffine ist gering. Die chronische Toxizität nimmt mit
fallender Kohlenstoff-Kettenlänge zu. Kurzkettige CP sind zudem von der IARC
(Internationale Agentur für Krebsforschung) in die Gruppe 2B, als mögliches
Karzinogen für Menschen, eingeteilt worden
Über das Vorkommen von Chlorparaffine in der Raumluft (Ausgasung aus Dichtmassen,
PVC-Bodenbelägen u.ä.) liegen keine Daten vor. Bei Verwendung von Produkten mit
niederchlorierten Chlorparaffinen geringer bis mittlerer Kettenlängen ist allerdings mit
einer relevanten Ausgasung zu rechnen.
Die Verwendung kurzkettiger CP in der metallverarbeitenden Industrie und
in der Lederverarbeitung und Zurichtung wurde in der EU 2002 verboten.
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