Siehe auch Asbest
Eternit:
Eternit ist der Produktname des gleichnamigen Herstellers für Faserzementprodukte.
Faserzement ist ein Verbundwerkstoff aus mit Fasern armiertem Zement. Bis vor wenigen
Jahren wurde er unter Verwendung von ca. 10 - 15 % Asbest hergestellt.
Asbesthaltiger Faserzement:
Gesundheitliche Bedeutung:
Akute toxische Wirkungen gehen von Asbest nicht aus. Asbest wirkt also langfristig
(chronisch) krankheitsverursachend. Die Inhalation von Asbest-Feinstaub kann einen
fibrogenen Effekt (Entstehung von Narbengewebe, Asbestose) oder einen krebserzeugenden
Effekt haben.
Die Zeit zwischen dem krankmachenden Ereignis (Einatmen von Asbeststaub) und dem
Krankheitseintritt liegt bei asbestfaserbedingten Tumoren zwischen 10 und 60 Jahren.
Gefährdungsbeurteilung:
Von Asbestprodukten können durch Alterung, Erschütterungen, thermische
Wechselbeanspruchung, Luftbewegung oder Beschädigungen in erheblichem Umfang Asbestfasern
in atembarer Form freigesetzt werden, die beim Menschen zu Krebserkrankungen führen
können.
Asbestzementprodukte unterliegen grundsätzlich gemäß Vorgaben und Regelwerken,
Asbestrichtlinien und TRGS 519, zuerst keiner besonderen Gefahrenbewertung.
Mechanische, stauberzeugende und staubfreisetzende Bearbeitungen und Beschädigungen
dieser Produkte sind dennoch grundsätzlich untersagt, bzw., soweit notwendig, nur unter
Beachtung aller Vorsichtsmaßregeln und nur durch sachkundige, ausgebildete und geprüfte
Personen oder Firmen zuzulassen (Verweis auf TRGS 519)
So ist besonders auch das Dampfstrahlreinigen von Dacheindeckungen und Fassadenplatten,
das Schleifen oder Anbohren von Ausbauplatten im Innen- imd Außenbereich etc., untersagt.
Diese Arbeiten werden häufig in vollständiger Unkenntnis der Gefahren im Privatbereich
vorgenommen. Mögliche Beeinträchtigungen Dritter/Unbeteiligter haben bereits zu
Schadensersatzansprüchen und rechtlichen Verfahren Anlaß gegeben.
Arbeiten an asbestzementhaltigen Produkten müssen dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet
werden und unterliegen vollständig dem gewerblichen und privaten Haftungsrecht
(Durchgriffshaftung) sowie der Gefahrstoffverordnung.
Asbestfreie Faserzement-Produkte
Asbestfreie Faserzementprodukte bestehen aus ca. 40 % Portlandzement (Bindemittel), ca.
11 % Zusatzstoffen wie z.B. Kalksteinmehl, ca. 2 % Armierungsfasern (synthetische
organische Fasern: Polyvinylalkohol-Fasern oder Polyacrylnitril-Fasern) sowie ca. 5 %
Prozessfasern (Cellulose-Fasern).
Gesundheitliche Bedeutung:
Die Polyvinylalkohol-Fasern und Polyacrylnitril-Fasern sind aufgrund ihrer
vergleichsweise großen Durchmesser nicht lungengängig und daher nach heutigem
Kenntnisstand gesundheitlich unproblematisch.
Sanierung, Entsorgung:
Asbestfreier Faserzement kann auf Mineralstoff-Deponien entsorgt werden.
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